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Ich führe in unserer Praxis unter anderem folgende Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch:
und weitere auf Anfrage. Für weitere Informationen - auch für sicherheitstechnische Fragen - stehe ich Ihnen gerne persönlich oder per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können zur Verfügung! Desweiteren führe ich Tauglichkeiten nach FEV (Fahrerlaubnisverordnung) incl. augenärztlichem Gutachten (nach Anlage 6 Nr 2.1 FEV) durch. Untersuchungen von Kabinenpersonal:Bei uns durchgeführte Untersuchungen von Flugbegleitern orientieren sich an den Empfehlungen der BG für Fahrzeughaltung, die als BG-Information BGI 768-1 - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei fliegendem Personal (ZH 1/213) - erschienen sind. Fluggesellschaften und Flugbegleiter sollten wissen, dass nur Ärzte mit entsprechender arbeitsmedizinischer und flugmedizinischer Qualifikation diese Untersuchungen durchführen dürfen. Ich führe diese Untersuchungen gemäß der Vorschriften der BG für Fahrzeughaltung durch und bin ermächtigt dazu. Weitere Informationen über den Untersuchungsumfang erhalten Sie auf dem unten angeführten Link. ![]() Arbeitsplatz Kabine |

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